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“Ablaufdatum” und andere Missverständnisse

Als Anbieter von Waren des täglichen Bedarfs wie vor allem Lebensmitteln und auch Kosmetikprodukten ist natürlich auch für uns von URfair die Haltbarkeit von Waren ein wichtiges Thema, das uns ständig begleitet.

Deshalb wollen wir hier einmal etwas Aufklärungsarbeit bezüglich der Haltbarkeitsangaben auf Verpackungen – vulgo “Ablaufdatum” – leisten.

Um das gleich einmal klarzustellen: URfair verschickt niemals Produkte mit verstrichenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Ein wichtiger Faktor bei vermeintlich “abgelaufenen” Waren ist nämlich, dass sich die Konsumenten von der Unversehrtheit derselben überzeugen können. Um unnötige Rücksendungen zu vermeiden, schließen wir diese Produkte deshalb von vorneherein vom Versand aus.

In unserem Abhollager in Wien kann es aber durchaus passieren, dass Waren mal etwas länger liegen. Diese werden wir deshalb hin und wieder stark vergünstigt anbieten – wie etwa bei unserem aktuellen Abverkauf von Naturala-Produkten.

 

Dürfen “abgelaufene” Waren überhaupt noch verkauft werden?

Ja! Es handelt sich eben nur um ein Datum, bis zu dem der Hersteller mindestens für die Qualität des Produkts garantiert.

Ausnahmen definiert der Gesetzgeber lediglich für sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie zum Beispiel frischen Fisch und rohes Fleisch, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum durch ein Verbrauchsdatum ersetzt wird – auf der Verpackung erkennbar an der Formulierung “zu verbrauchen bis”. Solche Produkte eignen sich aber grundsätzlich eher weniger für den Versand und werden auch bei URfair nicht angeboten.

Ansonsten spricht nichts gegen den Verkauf dieser Produkte, solange sich der Kunde vor dem Kauf durch eine oberflächliche sogenannte “sensorische Überprüfung” (Beschaffenheit, Aussehen, Geruch) von der Unversehrtheit der Ware überzeugen kann.

 

Warum verkaufen dann kaum Geschäfte ihre “abgelaufenen” Produkte?

Vor allem in Supermärkten werden zwar Produkte, die sich kurz vor Ablauf des MHD befinden, oft stark vergünstigt angeboten, danach verschwinden die Produkte aber in aller Regel aus den Regalen. Manch Anbieter richtet sogar seine eigenen Kunden darauf ab, “abgelaufene” Produkte zu finden und belohnt sie dafür mit gratis Packungen derselben. Aus unserer Sicht ist das ein fatales Verhalten, das nur dazu führt, dass der Mythos vom ungenießbaren abgelaufenen Produkt weiter im Gedächtnis der Kunden verankert wird. Die so aussortierten Produkte werden natürlich in aller Regel nicht verschenkt, sondern landen auf dem Müll.

Die Motivation hinter diesem Vorgehen ist so einfach wie ernüchternd: man will den Kunden selbstverständlich immer die beste, frischeste Ware anbieten und “Ladenhüter” passen da nicht ins Konzept. Vor allem große Ketten können sich diese Vorgehen einfach leisten – wenn das Produkt längerfristig nicht “performed”, sprich die erwarteten Verkaufszahlen erfüllt, wird es eben durch ein anderes ersetzt. Auch viele Hersteller haben – durchaus verständlicherweise – wenig Interesse am Verkauf dieser Waren, da sich eine eventuelle negative Erfahrung des Kunden durch schadhafte Produkte auch auf die zukünftigen Einkäufe auswirken könnte. Zwar gilt die Haftung für die Genießbarkeit bzw. gefahrlose Benutzung nur bis zum Ablauf des MHD, dieses wird aber sehr oft viel früher angesetzt als eigentlich notwendig, um “unnötige” Risiken zu vermeiden.

In diesem Sinne sind aktuelle Entwicklungen wie etwa in Tschechien und schon seit einigen Jahren in Frankreich, wo Händler ab einer bestimmten Größe verpflichtet sind, vermeintlich nicht mehr verkäufliche Produkte an wohltätige Organisationen zu spenden sehr zu begrüßen. Noch wichtiger wäre es aber aus unserer Sicht, mit der Mär vom “Ablaufdatum” aufzuräumen und Kunden für die Auswirkungen von unnötig entsorgten Produkten zu sensibilisieren – auch weil der Handel im Vergleich zu privaten Haushalten nur für einen relativ kleinen Teil der anfallenden Lebensmittelabfälle verantwortlich ist.

 

Müssen alle Lebensmittel ein MHD tragen?

Nein.

Die unten verlinkte EU-Verordnung definiert Produktgruppen, für die keine Anführung eines MHD erforderlich ist – das sind unter anderem:

  • Frisches Obst und Gemüse
  • Wein
  • Speisesalz
  • Zucker in fester Form
  • Bestimmte Backwaren
  • Essig

Die Ausweitung dieser Liste um weitere sehr lange haltbare Produktgruppen wie etwa Reis, Nudeln, Honig oder Kaffee könnte weiter zur Reduktion der anfallenden Lebensmittelabfälle beitragen und wird deswegen ebenfalls von uns unterstützt.

 

Wie sieht es mit der Haltbarkeit unserer Gewürze aus?

Grundsätzlich können unsere Gewürze (und auch z.B. Tees sowie Salzmischungen) gefahrlos auch nach Verstreichen des MHD verzehrt werden, wenn keine offensichtlichen Beeinträchtigungen vorliegen (siehe “sensorische Überprüfung” weiter oben). Allerdings hängt die Würzkraft entscheidend vom Verarbeitungsgrad der Rohstoffe ab. Während weitgehend unverarbeitete Produkte wie Muskatnüsse, ganze Nelken, Zimtstangen, Pfefferkörner und ähnliches eine sehr hohe Haltbarkeit aufweisen, lässt die Würzkraft bei gemahlenen Gewürzen relativ bald nach, weswegen wir empfehlen, diese möglichst bald zu verbrauchen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die korrekte Lagerung. Gewürze sollten grundsätzlich kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahrt werden, um eine Beeinträchtigung der Qualität durch Umwelteinflüsse zu verhindern. Nach dem Öffnen der Originalverpackung empfiehlt es sich, den restlichen Inhalt in luftdichte Gefäße wie zum Beispiel Gläser mit Schraubverschluss umzufüllen.

Auch Waren aus unseren anderen Produktgruppen wie etwa Schokolade oder Naturkosmetik sind nach Verstreichen des MHD nicht automatisch ein Fall für den Müll. Allerdings empfehlen wir etwa unsere Pralinen wegen der Füllung möglichst bald zu verzehren. Eine dünne weiße Schicht auf der Oberfläche von Schokoladeprodukten (“Fettfilm”) ist allerdings alleine noch kein Anzeichen, dass diese nicht mehr genießbar sind. Im Falle von Kosmetikprodukten sollten diese eingehend auf optische Veränderungen überprüft werden und möglichst bald nach dem Öffnen verbraucht werden – vor allem wenn das Produkt bei der Entnahme mit der Haut in Kontakt kommt, wie das etwa bei Cremetiegeln und festen Seifen der Fall ist. Grundsätzlich ist aber auch hier wie bei den Gewürzen die richtige Lagerung sehr entscheidend für die Haltbarkeit des Produkts – je weniger Umwelteinflüssen wie Licht und Hitze es ausgesetzt wird, desto besser.

 

Weiterführende Links

 

Autor: Michael Schestag, URFair-Gründer

1 Kommentar

  1. Sehr informativ! Hab einiges dazu gelernt. 🙂

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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet am 26.12.23 19:28

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